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Verschärfte Bestimmungen zu CoviD-19

Liebe Mitglieder,

die Pandemie ist nicht überwunden – ganz im Gegenteil. Die Inzidenzzahlen sind so hoch wie nie. Dementsprechend gibt es ab Montag, 15.11.2021 für die Samariterstraße ein strengeres Hygienekonzept, das sich an den Vorgaben des LSB Berlin orientiert und diese umsetzt.

Wir bitten alle mit Nachdruck, diese neuen Regelungen gründlich zu lesen und sich uneingeschränkt daran zu halten, damit wir alle weiterhin unseren Sport in der Samariterstraße ausüben können.

  • Die Sportausübung sowie Wettkampfdurchführung in gedeckten Sportanlagen ist nur unter der 2G-Bedingung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) zulässig. Die Pflicht zur Erbringung eines entsprechenden Nachweises gilt für alle Anwesenden (auch Zuschauer*innen). Die Zugangskontrolle muss durch die Veranstalter/Vereine erfolgen.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, sind von der 2G-Regel ausgenommen, sie müssen jedoch negativ getestet sein (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)
  • Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schüler*innenausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen.
  • Für Übungsleitende gilt, dass sie mit negativer Testung für jeden Tag des Arbeitseinsatzes ebenfalls unter die 2G-Regel fallen. Die Verantwortlichen sind verpflichtet, das Ergebnis der Testung zu dokumentieren (§ 8a Abs. 2 Nr. 3 iVm. Nr. 2 InfSchMV)
  • In gedeckten Sportanlagen ist, außer während der Sportausübung, stets ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung ist das Führen einer Anwesenheitsdokumentation durch die Vereine zwingend erforderlich.

Die Anmeldung zu den Trainingseinheiten sind weiterhin über unsere Webseite zu tätigen. Ohne vorherige Anmeldung über die Plattform ist eine Teilnahme am Training nicht möglich.

Überdies bitten wir euch, bei jeglichen Erkältungssymptomen nicht am Training teilzunehmen. Damit schützt ihr alle anderen Mitglieder.

WETTKAMPFBETRIEB

Wettkämpfe im Freien sind erlaubt, wenn sie im Rahmen der Nutzungs- und Hygienekonzepte des jeweiligen Sportfachverbands stattfinden. Bei Wettkämpfen im Sport im Freien gilt ab 100 Personen eine Testpflicht. Vollständig Genesene und vollständig Geimpfte werden in die Gesamtpersonenzahl mit inbegriffen. Für die Einhaltung der Regelungen ist der betreffende Sportverein bzw. Veranstaltende zuständig.

Die Regelung ist auf den nicht professionellen Wettkampfbetrieb in geschlossenen Räumen entsprechend anzuwenden.

Also gilt: Wettkämpfe sind erlaubt, wenn sie im Rahmen der Nutzungs- und Hygienekonzepte des jeweiligen Verbandes stattfinden. Alle Teilnehmenden (auch Trainer und Betreuer) haben für den Wettkampf eine Testpflicht, deren Einhaltung vor dem Betreten der Sportstätte nachzuweisen ist.

 

NUTZUNG VON UMKLEIDEKABINEN UND DUSCHEN

Die Umkleidekabinen und Duschen auf den Sportplätzen und in Sporthallen stehen zur Verfügung unter den folgenden Voraussetzungen:

  • Die Anzahl der pro Kabine zugelassenen Personen ist ausnahmslos einzuhalten.
  • Ab Betreten des Gebäudes muss bis zum Verlassen des Gebäudes ein medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden (außer während des Duschens).
  • Die Fenster bzw. Lüftungsgelegenheiten müssen geöffnet werden.Der Aufenthalt in den Kabinen soll so kurz wie möglich gestaltet werden und nur für das Umkleiden genutzt werden.
  • Taktik- und Mannschaftsbesprechungen, Kabinenfeste, das „Feierabend-Getränk“ und ähnliche längere Aufenthalte in den Kabinen sind nicht gestattet.

Eure Abteilungsleitung Badminton